Auftragsbedingungen und Vereinbarung
Diese Auftragsbedingungen regeln sämtliche massgefertigten und privaten Auftragsarbeiten von AURUM Atelier. Mit der Initiierung einer Auftragsanfrage erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Eine Auftragsarbeit bezeichnet jedes Objekt, das speziell für einen Kunden auf Grundlage seiner Idee, Anfrage oder Spezifikation entworfen oder gefertigt wird.
2. Erste Anfrage
Kunden, die eine individuelle Auftragsarbeit anfragen, sollten ein erstes Konzept einreichen, bestehend aus einer kurzen Beschreibung der Idee, Referenzmaterial wie Skizzen oder Bilder sowie ungefähren Abmessungen oder der vorgesehenen Grössenordnung des Objekts. Diese Angaben ermöglichen es AURUM, die technische Umsetzbarkeit und Eignung des Projekts für den Auftragsprozess zu bewerten.
3. Beratungsphase
Nach Prüfung der Anfrage kann eine Beratung zur Besprechung von Konzept, Materialien, Dimension und gestalterischer Ausrichtung erfolgen. Es kann eine Beratungsgebühr anfallen. Diese deckt die erste Prüfung, die Beratung sowie die Bewertung des Konzepts ab und ist nicht rückerstattbar.
4. Konzeptentwicklung
Nach Abschluss der Beratungsphase kann AURUM Konzeptentwürfe erstellen, einschliesslich CAD-Modellierung, technischer Zeichnungen, vorläufiger Materialspezifikationen und einer Schätzung des Objektgewichts. Diese Entwicklungsleistungen erfolgen spezifisch für den Kunden und sind Bestandteil des Auftragsprozesses.
5. Prototypenvalidierung
Vor Beginn des Edelmetallgusses kann ein Prototyp mittels hochauflösendem 3D-Druck oder vergleichbaren Verfahren gefertigt werden. Dieser Schritt ermöglicht die Überprüfung von Proportionen, Details und Struktur vor der finalen Produktion. Der Kunde muss den Prototyp und das Design vor Produktionsbeginn formell freigeben.
6. Produktionsfreigabe
Die Fertigung beginnt erst nach finaler Designfreigabe durch den Kunden und vollständiger Zahlung der Produktionsrechnung. Nach Beginn der Produktion sind Änderungen nicht mehr möglich.
7. Materialien
AURUM-Objekte werden aus massiven Edelmetallen gefertigt, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Gold und Platin. Die Materialien stammen von international anerkannten Lieferanten und werden zum Zeitpunkt der Produktion gemäss Marktpreisen bewertet. Die finalen Materialkosten richten sich nach Gewicht, Reinheit und Fertigungsanforderungen.
8. Produktionszeitraum
Der Produktionszeitraum hängt von Umfang und Komplexität des Objekts ab. Übliche Zeitrahmen liegen zwischen 4 und 8 Wochen nach finaler Designfreigabe und Zahlung.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche von AURUM entwickelten Entwürfe, Zeichnungen, Modelle und technischen Ausarbeitungen verbleiben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, im geistigen Eigentum von AURUM. Der Kunde erwirbt das fertige Objekt, jedoch nicht die Designrechte.
10. Stornierung
Aufgrund der individuellen Natur von Auftragsarbeiten sind Beratungsgebühren nicht rückerstattbar, Entwicklungsleistungen nicht rückerstattbar und Aufträge nach Beginn der Produktion nicht stornierbar.
11. Rückgaben
Individuell gefertigte Auftragsarbeiten sind von regulären Rückgaben ausgeschlossen. AURUM kann jedoch gemäss geltender Rückerstattungsrichtlinie eine Materialrücknahme anbieten.
12. Lieferung
Fertige Objekte werden mittels versicherter Versanddienstleister für wertvolle Güter versendet. Versandbedingungen und Lieferzeiten sind in der Versand- und Lieferpolitik geregelt.
13. Anwendbares Recht
Diese Auftragsbedingungen unterliegen dem Recht der Schweiz. Streitigkeiten aus Auftragsarbeiten unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte am Sitz von AURUM Atelier.